<h1>1.<a name="a1a"> Das Fach Griechische Philologie in Tübingen</h1>
<p>Themen aus den zentralen Feldern der griechischen Literatur und Kultur werden auf allen Veranstaltungsebenen regelmäßig behandelt. Sowohl
literatur- als auch kulturwissenschaftliche Methoden und Ansätze finden dabei Verwendung. Besondere Schwerpunkte in Forschung und Lehre sind die
Literatur der archaischen und klassischen Epoche, vor allem die poetischen Gattungen, die griechische Philosophie, vor allem Platon, Aristoteles und
die Geschichte des Platonismus, sowie kulturanthropologische Fragestellungen.
<h1>2.<a name="a2a"> Studienabschlüsse </h1>
<p>Das Fach Griechische Philologie kann entweder im Rahmen eines Lehramtsstudienganges oder im Rahmen eines Magisterstudienganges studiert werden. Die
weitgehende Identität beider Studiengänge ermöglicht das Ablegen der Magisterprüfung zusätzlich zum Lehrantsexamen ohne wesentlich größeren
Studienaufwand, wenn die Staatsexamensarbeit als Magisterarbeit eingereicht wird; dabei werden Klausuren und mündliche Prüfung aus dem Lehramtsexamen
nicht auf die Magisterprüfung übernommen. Das Ablegen des Lehramtsexamens nach der Magisterprüfung setzt eine entsprechende Fächerverbindung voraus
und erfordert (s. Synopse 6.4.) zusätzlich den Nachweis eines pädagogischen Begleitstudiums. Die Einschreibung in beide Studiengänge, Griechische
Philologie Lehramt und Magister, ist grundsätzlich unproblematisch; sie kann zu Beginn des Studium, aber auch nach mehreren Semestern Studium nur
eines der beiden Studiengänge erfolgen, wozu das Seminar eine Anrechnungsbescheinung ausstellt. Für die beiden Studiengänge gelten die Bestimmungen
folgender Prüfungsordnungen:
<h2>2.1. Lehramt: </h2>
<p>Die Verordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 2. Dezember 1977 (geänderte Fassung vom
18.10.1989), zuletzt geändert durch die Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Verordnungnen über die Wissenschaftliche Prüfung und die
Künstlerische Prüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 15.1.1991.
<h2>2.2. Magister:</h2>
<p>Der Allgemeine Teil der Magisterprüfungsordnung der Fakultät für Kulturwissenschaften der Universität Tübingen vom 22.Dezember 1981. (Der Entwurf des
Besonderen Teiles der Magisterprüfungsordnung liegt vor und ist von der Fakultät verabschiedet worden)
<h1>3.<a name="a3a"> Begleitfächer</h1>
<h2>3.1. Studiengang Lehramt: </h2>
<p>Griechisch kann als Hauptfach einer Zweifächerverbindung studiert werden. Allerdings ist Griechisch nach der letzten Änderung der obengenannten
Prüfungsordnung nur noch in Kombination mit Latein Bestandteil einer aus schulischen Gründen erwünschten Zweifächerverbindung. Alle anderen
Lehramtsfächer sind in Kombination mit Griechisch nur im Rahmen einer Dreifächerverbindung (2 Hauptfächer + Erweiterungsprüfung in einem dritten Fach,
das als Haupt-oder Beifach studiert werden kann) aus schulischen Gründen erwünscht. In einer solchen Dreifächerverbindung kann auch Griechisch als
Beifach studiert werden.
<h2>3.2. Studiengang Magister</h2>
<p>Entsprechend den Bestimmungen der Magisterprüfungsordnung kann die Magisterprüfung in zwei Hauptfächern oder in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern
abgelegt werden, wobei die Griechische Philologie als Haupt- oder Nebenfach fungieren kann. Als zweites Hauptfach bzw. als Nebenfächer sind auch alle
Fächer wählbar, die in anderen Magisterprüfungsordnungen der Universität Tübingen vorgesehen sind. Auskünfte im einzelnen Falle über die z.Zt.
möglichen Fächerverbindungen erteilt das Dekanat der Fakultät für Kulturwissenschaften, Hölderlinstr.19, 72074 Tübingen, Tel.: 07071/29-6858.
<h1>4.<a name="a4a"> Voraussetzungen für das Studium</h1>
<p>Voraussetzung für ein Griechischstudium ist die Immatrikulation als Studierende(r) an der Universität Tübingen. Darüberhinaus ist im Hauptfach das
Große Latinum und das Graecum (dieses spätestens zur Zwischenprüfung), im Nebenfach das Graecum nachzuweisen. Für den Fall, daß das Graecum oder das
Große Latinum nachgeholt werden muß, wird dringend angeraten, eine entsprechende Übung zur Vorbereitung auf das Graecum oder das Große Latinum sofort
zu Beginn des Studiums zu besuchen.
<h1>5.<a name="a5a"> Organisation und Aufbau des Studiums</h1>
<h2>5.1. Vorbemerkung</h2>
<p>Eine wesentliche Voraussetzung für den Studienerfolg ist das organische Zusammenspiel zwischen der Teilnahme an Lehrveranstaltungen, in denen
exemplarisch die Methodik wissenschaftlich-philologischer Arbeit vermittelt wird, und der ergänzenden selbständigen Textlektüre, die allein zum Erwerb
der für einen erfolgreichen Studienverlauf erforderlichen Lesefähigkeit führen kann. Im Lauf ihres Studiums sollen die Studierenden die Fähigkeit
erlangen, sich mit Hilfe der an bestimmten Themen und Texten exemplarisch erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten beliebige Texte und Textcorpora sowie
die zugehörigen Sachbereiche verfügbar zu machen. Die eigene Studienleistung der Studierenden geht also über die unmittelbare Vor-und Nachbereitung
von Lehrveranstaltungen weit hinaus und erfordert daher eine Beschränkung der Gesamtzahl der zu belegenden Veranstaltungen auf maximal 64 SWS. Die
Effizienz der selbständigen Lektüre ist ggf. durch Beratung und Überprüfung durch die Mitglieder des Lehrkörpers zu fördern. (Siehe hierzu unten
5.3.3.3) Die Veranstaltungsempfehlungen, die über die von Prüfungsordnungen vorgeschriebenen Anforderungen hinausgehen, sind deshalb als
Orientierungsgrößen zu verstehen, die im Einzelfall nach Beratung durch die Mitglieder des Lehrkörpers, insbesondere den Studienfachberater
modifiziert werden können.
<h2>5.2. Übersicht über die Veranstaltungstypen</h2>
<h3>Vorlesungen (V, V-Üb) 2-3(4) SWS</h3>
<p>Vorlesungen zielen auf systematischen Wissenserwerb und auf die Einführung der Studierenden in den gegenwärtigen Stand der Forschung. In den
Vorlesungen wird in der Regel entweder im Überblick eine Epoche oder ein Sachgebiet der Literaturgeschichte oder im Längsschnitt die Geschichte einer
literarischen Gattung dargestellt (V-Üb) oder auch exemplarisch das Werk eines Autors oder ein Sachthema behandelt.Die Veranstaltung ist in der Regel
zwei- bis dreistündig und verlangt eine Nachbereitungszeit von etwa gleichem Umfang.
<h3>Stilübungen (SÜ) 2 SWS</h3>
<p>Die Stilübungen dienen im Übersetzen von deutschen Texten ins Griechische dem Erwerb aktiver Sprachbeherrschung. Auf der Anfängerstufe (Unterstufe
I und - darauf aufbauend - II) werden grammatische Kenntnisse und ein angemessenes Vokabular mit dem Ziel der aktiven Anwendung gefestigt. In der
Oberstufe (I) treten stilistische Gesichtspunkte stärker in den Vordergrund: Die Beherrschung von Ausdrucksvarianten ist unter anderem wichtige
Voraussetzung für das Verständnis unterschiedlicher Stilebenen in der passiven Lektüre. Die zu übersetzenden deutschen Texte lehnen sich zunächst an
Originaltexte an, durch deren selbständige Lektüre der notwendige aktive Wortschatz zu erwerben ist. Dabei wird die Fähigkeit entwickelt, auch freie
deutsche Texte aus dem Gegenstandsbereich der Antike zu übersetzen. Zusammen mit den regelmäßigen häuslichen Aufgaben kann ein Zeitbedarf von etwa
sechs zusätzlichen Stunden für die zweistündige Veranstaltung veranschlagt werden; in der Regel werden zwei Klausuren gestellt (in den Stilübungen der
Unterstufe II unter Zwischenprüfungsbedingungen). Die Stilübungen der Oberstufe II dienen unmittelbar der Vorbereitung auf die dt.-gr.
Staatsexamensklausur; sie sind nicht Pflichtbestandteil des Magisterstudiengangs.
<h3>Sprachliche Übungen an griechischen Texten/Lektüreübungen (LÜ) 2 SWS</h3>
<p>Die in der Regel zweistündige Lektüreübung baut auf der regelmäßigen vorbereitenden Originaltextlektüre auf. Sie behandelt - bei Veranstaltungen für
Anfänger in besonderem Maße - sprachliche Probleme und führt in das verstehende Lesen der Werke eines Autors, einer Gattung oder von Texten aus einem
Bereich der Kulturgeschichte ein. Eine zweistündige Veranstaltung erfordert etwa vier Vorbereitungsstunden; sie schließt in der Regel mit einer
Abschlußklausur unter Zwischenprüfungsbedingungen. Ein Sonderfall der Sprachlichen Übungen sind die Übersetzungsübungen zur Vorbereitung auf die
griech.-dt. Klausur des Staatsexamens (KÜ), die aus mehreren Probeklausuren und deren eingehender Besprechung bestehen; sie sind nicht
Pflichtbestandteil des Magisterstudiengangs.
<h3>Unterseminare<a name="unte"> (US) 2 SWS</h3>
<p>Das Unterseminar führt anhand überschaubarer Werke oder Werkausschnitte in philologische Methoden, Arbeitsmittel und Arbeitstechniken im allgemeinen
und in die sachgerechte Bearbeitung eines Autors oder Werks, einer Gattung oder Textgruppe im besonderen ein. Über die regelmäßige Mitarbeit hinaus
werden mündliche Referate oder schriftliche Hausarbeiten erwartet, außerdem die selbständige Lektüre eines Lesepensums, das einschließlich des im
Seminar behandelten Textes im WS ca. 120, im SS ca. 90 Seiten umfaßt. Das Unterseminar erfordert damit einen Zeitaufwand von durchschnittlich etwa
acht Stunden für die zweistündige Veranstaltung. Es schließt regelmäßig mit einer Klausur unter Zwischenprüfungsbedingungen.
<h3>Hauptseminare (HS) 2-3 SWS</h3>
<p>Dieser Veranstaltungstyp schließt methodisch an das exemplarische Vorgehen der Unterseminare an. In der Behandlung ganzer Texte oder Textcorpora,
aber auch kleinerer Werkausschitte oder systematischer, kulturgeschichtlicher und rezeptionsgeschichtlicher Fragestellungen werden unterschiedliche
Methoden angewandt. In einem größeren Referat oder einer größeren Hausarbeit üben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Strukturierung von Problemen,
den selbständigen Umgang mit Hilfsmitteln und die Auseinandersetzung mit der neuesten Forschung ein. Abhängig von der Intensität dieser selbständigen
Arbeit kann der Zeitaufwand jenen der Unterseminare übersteigen. Wird vom Seminarleiter eine schriftliche Hausarbeit gefordert, so ist diese in der
Regel während der Vorlesungszeit des laufenden Semesters fertigzustellen.
<h3>Kolloquien (K) 2 SWS</h3>
<p>In freier Form gemeinsamer Interpretation und Diskussion, unter Umständen mit kürzeren oder längeren Referaten, werden besonders schwierige Texte oder
Spezialprobleme der Forschung in kleinerem Kreis besprochen. Die zweistündige Veranstaltung richtet sich in erster Linie, wenn auch nicht
ausschließlich, an Studentinnen und Studenten im Hauptstudium.
<h2>5.3. Studienaufbau</h2>
<h3>5.3.1. Grundstudium </h3>
<p>Das Grundstudium ist in der Regel nach vier Semestern mit der Zwischenprüfung abzuschließen (für Studierende, die zusätzlich das Graecum erwerben
müssen wird ein Aufschub der Zwischenprüfung um zwei Semester gewährt).
Während des Grundstudiums sollten sich die Studierenden sowohl durch die Teilnahme an den in der Zwischenprüfungsordnung geforderten
Lehrveranstaltungen als auch durch intensive Eigenarbeit (umfängliche Lektüre) folgende Kenntnisse erwerben: angemessene Sprachbeherrschung - auch
aktive - einschließlich metrischer und stilistischer Grundkenntnisse; Vertrautheit mit den wichtigsten Arbeitsmethoden und wissenschaftlichen
Hilfsmitteln; Überblick über einen wichtigen Abschnitt in der Geschichte der griechischen Literatur oder über die Entwicklung einer wichtigen Gattung;
sowie im Hauptfach außerdem einen Einblick in Fragestellung und Methoden anderer Disziplinen, die sich ebenfalls mit dem griechisch-römischen Altertum
beschäftigen, insbesondere mit der Klassischen Archäologie, der Alten Geschichte, der antiken Philosophie und der antiken Religionswissenschaft. Die
Abfolge der zu besuchenden Lehrveranstaltungen ist grundsätzlich frei, jedoch bauen im Bereich der aktiven Sprachausbildung in Verbindung mit
vertiefter Ausbildung in Syntax und Phraseologie die beiden Stufen der Unterstufe der Stilübungen aufeinander auf, d.h. der Besuch von Unterstufe II
setzt den der Unterstufe I voraus. Insgesamt müssen bis zur Zwischenprüfung Veranstaltungen im Umfang von mindestens 27 SWS im Hauptfach (24 SWS im
Nebenfach) belegt werden. Die Summe der Veranstaltungen, über die nach Maßgabe der Prüfungsordnungen qualifizierte Scheine vorzulegen sind (insgesamt
6 siehe hierzu die Synopse unten) und der drei Pflichtvorlesungen beläuft sich je nach Umfang der Vorlesungen auf 18-24 SWS. Diese
Pflichtveranstaltungen sollten im Grundstudium vorwiegend durch den Besuch weiterer Vorlesungen und Lektüreübungen ergänzt werden.
<h3>5.3.1.1. Inhaltliche Orientierung der Pflichtveranstaltungen des Grundstudiums<h3>
<p>a) Die Einführung in das philologische Arbeiten erfolgt in 2 US (P)
<p>b) Die sprachliche Ausbildung wird mit Schwerpunkt auf der aktiven
Sprachbeherrschung vertieft in 1 SÜ I (P) und
1 SÜ II (P)
<p>c) Einen ersten literaturgeschichtlichen Überblick vermitteln 2 V-Üb (P)
<p>d) sowie mindestens 1 V (P)
<p>e) und mindestens eine erfolgreich besuchte 1 LÜ (P)
<p>f) In wenigstens einer Veranstaltung (die mit a, b, oder f identisch
sein kann) werden elementare Metrikkenntnisse erworben 1 US, 1 LÜ
<p>g) Studierende des Hauptfachs erweitern ihre Methodenkenntnisse
durch ein US in einem der anderen mit der Antike befaßten Fächer
(Alte Geschichte, Klass. Archäologie, antike Philosophie, im Magisterstudiengang
auch Religionswissenschaft) 1 US (WP)
<h3>5.3.2. Hauptstudium</h3>
<p>Das Hauptstudium ist einerseits auf die Ausbildung und Weiterentwicklung eigener wissenschaftlicher Interessen, andererseits auf die Verbreiterung und
Vertiefung der Kenntnisse gerichtet. Dies gilt insbesondere für den Erwerb sicherer Sprachkenntnisse (Wortschatz und Grammatik auch in ihrer aktiven
Anwendung) und eines auf Lektüre in der Originalsprache gegründeten Überblicks über die griechische Literaturgeschichte sowie die Fähigkeit, Texte im
Zusammenhang des Werkes und der Gattung zu interpretieren und sie in ihrer historischen, kulturellen und gesellschaftlichen Bedingtheit zu verstehen;
darüberhinaus für die Aneignung von Kenntnissen in den Bereichen Literaturtheorie (v.a. Poetik und Rhetorik), Geschichte des griechisch-römischen
Altertums, Archäologie, Mythologie und Religion sowie der Geographie des Mittelmeerraumes und der Topographie Attikas. Da die Prüfungsordnungen im
Bereich des Hauptstudiums nur vergleichsweise wenige Pflichtveranstaltungen fordern (siehe hierzu die Synopse unten 6.4.), ist das Haupstudium in
besonderer Weise der Ort für den Besuch von Wahlpflichtveranstaltungen.
<h3>5.3.2.1. Inhaltliche Orientierung der Veranstaltungen des Hauptstudiums</h3>
<p>a) Mindestens zwei der vier Gebiete Epos, Drama, Geschichtsschreibung,
Philosophie müssen intensiver behandelt werden sowie weitere zwei
Gebiete aus dem Wahlpflichtbereich, wobei mindestens ein Gebiet über
die vier Gebiete des Pflichtbereichs hinausgreifen muß 4 V, HS, LÜ, K (P/WP)
<p>b) Die Fähigkeit, deutsche Texte stilsicher ins Griechische zu übertragen
wird geübt in mindestens 1 SÜO I (P)
<p>c) und für Absolventen des Staatsexamensstudiengangs im
Hinblick auf die entsprechende Examensklausur intensiviert in 1 SÜO II (P)
<p>d) Die Fähigkeit, auch schwierigere griechische Texte, ohne Hilfsmittel
ins Deutsche zu übersetzen, wird gefestigt und überprüft in 1 KÜ (P)
<p>e) Die im engeren Sinne literaturgeschichtlichen Kenntnisse werden vertieft
durch:
<p>Im Staatsexamensstudiengang:
<p>- eine Veranstaltung zur Textkritik, Editions- und Dokumentations-
technik 1 HS, K (WP) oder
<p>-eine Veranstaltung zur literaturwissenschaftlichen Methodenlehre
(Literaturtheorie) und ihrer Anwendung auf die antike Literatur 1 V, HS, K, LÜ (WP)
oder
<p>- eine Veranstaltung über ein Thema der griech. Kulturgeschichte 1 V, HS, K, LÜ (WP)
oder
<p>- eine Veranstaltung zur Antikerezeption 1 V, HS, K, LÜ (WP)
<p>Im Magisterstudiengang mindestens zwei der folgenden Veranstaltungen:
<p>- eine Veranstaltung zur Textkritik, Editions- und Dokumentations-
technik 1 HS, K (WP)
<p>-eine Veranstaltung zur literaturwissenschaftlichen Methodenlehre
(Literaturtheorie) und ihrer Anwendung auf die antike Literatur 1 V, HS, K, LÜ (WP)
<p>- eine Veranstaltung über ein Thema der griech .Kulturgeschichte
1 V, HS, K, LÜ (WP)
<p>- eine Veranstaltung zur Antikerezeption 1 V, HS, K, LÜ (WP)
<p>f) Studierende des Hauptfachs erwerben sich einen Einblick in sprach-
wissenschaftliche Fragestellungen durch ein Sprachwissenschaftliches
Unterseminar 1 US (P)
<p>g) und vertiefen ihre archäologisch-topographischen Kenntnisse durch die
Teilnahme an einer Exkursion in den griechisch-römischen Kulturbereich, das durch
Seminar vorzubereiten ist 1 Exk. mit ES (P)
<p>h) Absolventen des Staatsexamensstudienganges wird empfohlen
im Rahmen der Pflichtveranstaltungen des pädagogischen Begleitstudiums
an einem Seminar zur Didaktik der alten Sprachen teilzunehmen 1 FDS (WP)
<p>Die unter e bis h genannten Veranstaltungen können zeitlich bereits während des Grundstudiums abgedeckt werden.
<p>Für den Studiengang Staatsexamen (Beifach) gehören die unter c und e-h genannten Veranstaltungen nicht zum Bereich der Pflichtveranstaltungen.
Gleiches gilt hinsichtlich der unter c-i genannten Veranstaltungen für die Absolventen des Magisterstudienganges im Nebenfach. Stattdessen wird dort
(Mag. NF) die Teilnahme an einem fachfremden Proseminar aus den Bereichen Alte Geschichte, Klassische Archäologie, antike Philosophie oder
Religionswissenschaft gefordert. Ebenso reduziert sich im Beifach- und Nebenfachstudiengang die Zahl der pflichtgemäß zu erbringenden
Hauptseminarnachweise auf einen Schein.
<h3>5.3.3. Strukturierung und Planung der Originallektüre</h3>
<h3>5.3.3.1. Vorbemerkung </h3>
<p>Ein wesentlicher Bestandteil des Studiums der Griechischen Philologie ist die auf Originallektüre basierende Kenntnis einer repräsentativen Auswahl
aus den wichtigsten Werken der griechischen Literatur. Die folgende Übesicht gibt Auskunft über die Gebiete. die abgedeckt werden müssen, sowie über
Lesequanten, die im Laufe des Studiums zu bewältigen sind. Die Gebiete des Pflichtbereichs sind in der angegebenen Weise auszufüllen. Aus dem
Wahlpflichtbereich müssen zwei weitere Gebiete zusätzlich zu den vier Pflichtgebieten abgedeckt werden, wobei mindestens eines aus der Gruppe (A)/(B)
stammen muß. (A) und (B) bieten die Möglichkeit, weitere Gebiete kennenzulernen, (C) und (D) Pflichtgebiete zu vertiefen. Selbstverständlich sind auch
Aufsplitterungen und Kombinationen möglich (z.B. 1 Plutarch-Vita mit Aristot. Ath. Pol. und 1 Lukian-Dialog sowie Hom. Hymn. und Kall. Hymn. als die
beiden weiteren Gebiete).
<p>Zur Bewältigung des Lektürepensums bilden die besuchten Lehrveranstaltungen eine unentbehrliche Grundlage. Die Mitglieder des Lehrkörpers tragen
diesem Bedürfnis der Studierenden durch ein entsprechendes Lehrangebot Rechnung. Alle vier Gebiete des Pflichtbereichs werden daher in vier Semestern
in ven Veranstaltungstypen V, US, oder LÜ vollständig durchlaufen, so daß bereits der Studierende im Grundstudium in besonderer Weise die Gelegenheit
hat, sich mit den Gebieten des Pflichtbereichs vertraut zu machen. Die Gebiete (A) und (B) des Wahlpflichtbereichs werden in ausreichender Weise auf
allen Stufen angeboten.
<h3>5.3.3.2. Lektüreempfehlungen</h3>
<h3>Pflichtbereich</h3>
<h3>Poesie</h3>
<p>(1) Epos: Hom. Il. oder Od. (ca 24 Bücher) + Hes. Theog. oder Erg. (1 Buch)
<p>(2)
Drama: ca. 5 Stücke (Trag. und Kom.)
<h3>Prosa</h3>
<p>(1) Geschichtsschreibung: Hdt. oder Thuc. zur Hälfte (1 Oxf.-Bd. = ca. 400 bzw. 300 S.)
<p>(2) Philosophie Plat. und/oder Aristot. (im Umfang von Plat. Politeia oder Aristot. NE oder Pol.)
<h3>Wahlpflichtbereich</h3>
<p>(A) Lyrik: Iamb., Elegie u. Lieddichtung einschl. Pindar, Bakch. (in Ausw., ca. 1500
Verse)
<p>(A) Rhetorik: Reden att. Redner (ca. 1 Oxf. Bd.) + Aristot. Rhet. oder Ps. Longin, Peri Hyps. mit Dion. Hal. Comp. verb.
<p>(B) Hellenistische Dichtung Kall. Hymn. und Theokrit (ca. 10 Id.) oder Apoll. Rhod. (2 Bücher) oder die entsprechende Menge anderer Texte
<p>(B) Prosa anderer 'Gattungen': Lukian (ca. 1 Oxf.-Bd.) oder Plutarch, Viten (ca. 4 Viten) oder Pausanias (ca. 3 Bücher) oder Strabo (ca. 3 Bücher) oder
1 Roman (Longos, Xenophon, Heliodor, Chariton oder Ach.Tat.) oder
Entsprechendes
<p>(C) Epos: Erweiterung von (1) um das gleiche Pensum aus Il., Od., oder Hom. Hymn.
<p>(C) Geschichtsschreibung: Erweiterung von (1) um 1 weiteren Oxf.-Bd. Hdt. oder Thuc. oder Xen. Hell.
oder Kyr. oder Aristot.Ath. Pol. + Ps.-Xen. Ath. Pol. + Lak.Pol. oder Polybios oder eines
anderen Historikers
<p>(D) Drama: Erweiterung von (2) um weitere 5 Dramen
<p>(D) Philosophie: Erweiterung von (2) um das gleiche Pensum Plat. oder Aristot. oder Xen. Mem./Symp. (ca. 1
Oxf.-Bd.) oder Plotin (1 Enneade) oder Plutarch, Moralia (100-200 S.) oder
Vorsokrat. (Ausw. ca. 1/2 Bd. D.-K.) oder Stoikerfrr. (ca. 1 Bd. SVF)/Epikur oder entsprechende Menge
anderer philosophischer Texte
<h3>5.3.3.3 Unterstützung der selbständigen Lektüre durch Mitglieder
des Lehrkörpers </h3>
<p>Um diese eigenständige Lektüre so effizient wie möglich zu gestalten, haben sich die Mitglieder des Lehrkörpers des
Philologischen Seminars bereit erklärt, Studierende, die einen Teilbereich des oben genannten Lektürekanons (ggf. auch davon abweichende Autoren oder
Werkabschnitte) in der vorlesungsfreien Zeit übersetzen möchten, eingehend bei der Wahl der Hilfsmittel zu beraten und ihnen im Rahmen von
Sprechstunden während der vorlesungsfreien Zeit beratend zur Verfügung zu stehen. Zusätzlich besteht, wenn es von den Studierenden gewünscht wird, am
Ende der vorlesungsfreien Zeit oder zu Beginn des folgenden Semesters die Gelegenheit im Rahmen eines etwa 20minütigen diagnostischen Gesprächs mit
dem betreffenden Mitglied des Lehrkörpers den erzielten Lernerfolg zu überprüfen.
<h1>6.<a name="a6a"> Prüfungen</h1>
<h2>6.1. Zwischenprüfung</h2>
<h3>6.1.1. Zeitpunkt:</h3>
<p>Die Zwischenprüfung wird in der Regel nach dem vierten Semester abgelegt. Die Meldung zur Prüfung erfolgt am Semesterende, die
mündliche Prüfung zu Beginn des darauffolgenden Semesters. Das Nachlernen einer Sprache hat aufschiebende Wirkung (2 Semester).
<h3>6.1.2 Voraussetzungen:</h3>
<p>Siehe hierzu oben 5.3.1. und 5.3.1.1. sowie Synopse unten 6.4.
<h3>6.1.3. Durchführung der Prüfung:</h3>
<p>Die Zwischenprüfung wird in der Regel durch zwei Klausuren und eine mündliche Prüfung abgelegt.
<h3>6.1.3.1. Schriftliche Prüfung: </h3>
<p>Die erste Klausur prüft die aktive Sprachbeherrschung. Sie besteht aus einer Übersetzung ins Lateinische. Die zweite
Klausur prüft das Textverständnis. Sie besteht aus einer Übersetzung eines lateinischen Textes ins Deutsche. Zusatzfragen, die sich aus dem Text
ergeben, sind möglich.
Die Klausuren werden in der Regel im Rahmen der Stilübungen der Unterstufe II sowie der Unterseminare und Lektüreübungen, die mit einer
entsprechenden Klausur verbunden waren, abgelegt. Die Dauer der Klausuren beträgt zwei Stunden. Ihr Ergebnis wird auf dem Seminarschein getrennt
von der Bewertung der übrigen Leistungen ausgewiesen.
<h3>6.1.3.2. Mündliche Prüfung:</h3>
<p>Gegenstand der mündlichen Prüfung ist ein vom Kandidaten mit dem Prüfer vereinbartes Gebiet (entweder das Werk eines
Autors, bei umfangreichen Werken auch ein angemessener Teil daraus, oder ein entsprechendes Textquantum einer literarischen Gattung bzw. eines
bestimmten Sachgebiets). Die Prüfungszeit beträgt 30 Minuten. Die Gesamtnote der Zwischenprüfung ergibt sich aus dem Ergebnis der beiden Klausuren und
der mündlichen Prüfung im Verhältnis 1:1:1.
<h2>6.2 Staatsexamen</h2>
<h3>6.2.1. Voraussetzungen:</h3>
<p>siehe Synopse 6.4.
<h3>6.2.2. Wissenschaftliche Arbeit:</h3>
<p>Wenn der Bewerber die in einem seiner Hauptfächer erforderliche wissenschaftliche Arbeit im Fach Griechisch
anfertigen will, gilt auch hier Folgendes:
Die wissenschaftliche Arbeit ist vor der mündlichen Prüfung anzufertigen. Der Bewerber erhält sein Thema frühestens im 7. Fachsemester durch einen von
ihm gewählten Universitätslehrer. Die Ablieferung der Arbeit hat vier Monate nach Vergabe des Themas zu erfolgen.
<h3>6.2.3. Schriftliche Prüfung: </h3>
<p>Es sind zwei je vierstündige Klausuren ohne Hilfsmittel zu absolvieren:
Übersetzung eines deutschen Textes ins Griechische;
Übersetzung eines lgriechischen Textes ins Deutsche und Beantwortung von Fragen zum Text.
<h3>6.2.4. Mündliche Prüfung:</h3>
<p>Es findet ein Prüfungsgespräch zur griechischen Literatur unter besonderer Berücksichtigung je eines vom Bewerber
angegebenen Gebietes aus Poesie und Prosa statt. (In der Regel je ein Schwerpunkt- und drei Studiengebiete in Poesie und Prosa). Der Kandidat hat bei
der Prüfung der beiden Schwerpunktgebiete jeweils auch einen ihm vorgelegten Textabschnitt laut zu lesen und ins Deutsche zu übersetzen. Die Dauer der
Prüfung beträgt 60 Minuten. Im Beifach beträgt die Dauer etwa 45 Minuten (in Analogie zur Hauptfachprüfung finden vom Bewerber angegeben Gebiete
Berücksichtigung: in der Regel je ein Schwerpunkt- und zwei Studiengebiete in Poesie und Prosa) .
<h2>6.3. Magisterprüfung</h2>
<h3>6.3.1. Voraussetzungen:</h3>
<p>siehe Synopse unten 6.4.
<h3>6.3.2. Magisterarbeit: </h3>
<p>Hat der Kandidat das Fach Griechische Philologie als Hauptfach bzw. erstes Hauptfach gewählt, stellt der erste Fachprüfer
innerhalb eines Monats nach der Zulassung zur Prüfung das Thema. Die Arbeit (Umfang ca.50-100 maschinenschriftliche Seiten) ist innerhalb eines
Zeitraums von 6 Monaten abzuschließen.)
<h3>6.3.3. Schriftliche Prüfung:</h3>
<p>Im Hauptfach besteht die Klausur aus der Übersetzung eines griechischen Textes ins Deutsche und aus der Beantwortung von
Fragen, die sich aus dem Text ergeben. Im Nebenfach entfallen die Zusatzfragen. Bei der Auswahl des Textes wird in Haupt-und Nebenfach ein vom
Kandidaten im Einvernehmen mit dem Prüfer angegebenes Schwerpunktgebiet berücksichtigt. Die Dauer der Klausur beträgt in beiden Fällen vier Stunden.
<h3>6.3.4. Mündliche Prüfung:</h3>
<p>Im Hauptfach findet ein Prüfungsgespräch zu zwei vom Kandidaten mit dem Fachprüfer vereinbarten Schwerpunktgebieten (1
Poesie, 1 Prosa) statt. Der Kandidat hat auch aus beiden Gebieten einen Text laut zu lesen und ins Deutsche zu übersetzen. Das Prüfungsgespräch
beschränkt sich allerdings nicht auf diese Schwerpunktgebiete.Dauer der Prüfung beträgt ca.60 min. Im Nebenfach ist nur ein Schwerpunktgebiet
gefordert; die Dauer beträgt ca 30 min.
<h2>6.4.Synopse der zu erbringenden benoteten Leistungsnachweise</h2>
<pre>Lehramt Hauptf.Lehramt Beif. Magister HF Magister Nebenf.
===== Zwischenprüfung in allen Studiengängen ================
2 Hauptsem. 1 Hauptsem. 2 Hauptsem. 1 Hauptsem.
1 Stilübung - 1 Stilübung -
(Oberstufe) (Oberstufe)
1 sprachwiss. - 1 sprachwiss. 1 fachfremdes
Proseminar Proseminar Proseminar (AG,
klass. Arch.,
ant. Philos.,
Religionswiss.)
1 Exkursion in - 1 Exkursion -
den griech./röm. in den griech./röm.
Kulturbereich Kulturbereich</pre>
<p>Für die Lehramtsstudiengänge wird darüberhinaus ein pädagogisches Begleitstudiuim gefordert, das
zwei Übungen aus den Bereichen Pädagogik oder pädagogische Psychologie umfaßt. Gegebenenfalls kann eine dieser Veranstaltungen durch ein
fachdidaktisches Seminar ersetzt werden.
<h1>7.<a name="a7a"> Studienberatung</h1>
<p>Allgemeine Studienberatungen für Anfänger durch Angehörige des
Lehrkörpers finden jeweils in der ersten Semesterwoche statt. Darüberhinaus stehen die Assistenten in ihren Sprechstunden für individuelle Beratungen
zur Verfügung. Siehe hierzu auch oben 5.3.3.3
<h1>8.<a name="a8a"> Berufsbilder </h1>
Eine generelle Bewertung der Berufsaussichten und Chancen der Absolventen eines Studiums der Griechischen Philologie ist an dieser Stelle nicht
möglich.Nach wie vor steht aber das Berufsbild Lehrer am Gymnasium im Vordergrund. Die überwiegende Mehrzahl der Studierenden ist deshalb auch für den
Lehramtsstudiengang eingeschrieben. Als potentielle weitere unmittelbar fachbezogene Berufsfelder kann man bei entsprechender Qualifikation den
Bibliotheksdienst, eine Verlagstätigkeit oder die Universitätslaufbahn in Betracht ziehen.</p><hr> <p> Stand: 21.04.95 - apsinfo@www.uni-tuebingen.de </p> </body></html>